AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EFA-Bau, Inhaber Idris Yesilyurt (nachfolgend „EFA-Bau“), und ihren Kunden über Montage-, Trockenbau-, Möbelaufbau-, Hausmeister-/Objektservice- sowie Koordinations-/Vermittlungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, EFA-Bau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen und Abgrenzung
(1) EFA-Bau erbringt ausschließlich zulassungsfreie Leistungen, insbesondere:
– Montage genormter Baufertigteile (z. B. Innentüren/Zargen, Laminat/Fertigparkett, Möbel/Küchenmodule – ohne Anschlüsse),
– Trockenbaumontage (Unterkonstruktion, Beplankung, Dämmung, Montage-Fugenspachtelung, kein malermäßiges Endfinish),
– Möbelaufbau/Umsetzung,
– Hausmeister-/Objektservice (Sichtkontrollen, Pflege, kleine Instandhaltung ohne Eingriffe in Elektro/Sanitär/Heizung/Dach/Tragwerk),
– Montage von Alu-Verbundpaneelen als Rückwände außerhalb der Nasszelle.
(2) Zulassungspflichtige Handwerksarbeiten (u. a. Maler/Lackierer, Sanitär/Heizung, Elektro, Dach) werden nicht in Eigenausführung erbracht. Auf Wunsch koordiniert/vermittelt EFA-Bau entsprechende eingetragene Fach-/Meisterbetriebe (nachfolgend „Partnerbetrieb“).
(3) Bei Koordination/Vermittlung kommen Vertrag und Abrechnung direkt zwischen Kunde und Partnerbetrieb zustande. EFA-Bau schuldet in diesem Fall ausschließlich die Koordinations-/Vermittlungsleistung.
3. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von EFA-Bau sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.
(2) Zeichnungen, Skizzen, Maße und Massen sind vom Kunden zu prüfen und freizugeben.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit: freien Zugang zur Baustelle, Strom/Wasser (verbrauchsüblich), Müllentsorgung nach Vereinbarung, erforderliche Genehmigungen und Informationen über Leitungen/Installationen.
(2) Der Kunde sorgt für bauseitige Vorleistungen (z. B. tragfähiger Untergrund, ausgeräumter Arbeitsbereich).
(3) Verzögert sich die Ausführung aufgrund fehlender Mitwirkung, kann EFA-Bau Mehraufwendungen (Wartezeiten, zusätzlicher An-/Abfahrt) berechnen.
5. Termine und Ausführung
(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt.
(2) Bei Wetter-, Liefer-, Personal- oder behördlich bedingten Störungen verlängern sich Fristen angemessen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
6. Vergütung, Abschläge, Zusatzleistungen
(1) Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich brutto ausgewiesen.
(2) Abschlagszahlungen können für in sich abgeschlossene Teilleistungen gefordert werden (§ 632a BGB).
(3) Nicht beauftragte Zusatz-/Änderungsleistungen werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand (Material/Arbeitszeit/Anfahrt) gemäß aktueller Preisliste vergütet, nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
7. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung teilt EFA-Bau die Abnahmebereitschaft mit; der Kunde nimmt unverzüglich ab.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt oder nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung begründete Mängel rügt.
8. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB).
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln leistet EFA-Bau Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – zurücktreten.
9. Haftung
(1) EFA-Bau haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EFA-Bau nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Leistungen von Partnerbetrieben haftet ausschließlich der jeweilige Partnerbetrieb; EFA-Bau haftet nicht für dessen Leistungserfolg.
(4) Bearbeitungsschäden an fremden Sachen werden im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt / Material
(1) Von EFA-Bau gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EFA-Bau.
(2) Bauseitig gestelltes Material wird vom Kunden in ausreichender Menge und Qualität bereitgestellt; EFA-Bau prüft nur auf offensichtliche Mängel.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EFA-Bau, Badenstedter Str. 191, 30455 Hannover, info@efabau.com, Tel. +49 172 6267202) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines Widerrufs erstatten wir alle Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, zahlen Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung.
Kein Widerrufsrecht bei B2B und bei kundenspezifischen Zuschnitten, soweit gesetzlich vorgesehen.
(3) Muster-Widerrufsformular
– An EFA-Bau, Badenstedter Str. 191, 30455 Hannover, info@efabau.com
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Bezeichnung]
– Bestellt am: [Datum] / Name: [Name] / Anschrift: [Anschrift] / Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
12. Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung unter: [Datenschutzerklärung].
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.